Zitat von DerAssistent In der Regel gehen Markenrechtsinhaber gegen ähnliche Marken nur vor, wenn damit ein Gewinn erwirtschaftet werden soll! Das ist hier nicht der Fall. Da auch in sonstiger Hinsicht keine Konkurenz besteht, handelt es sich eindeutig nicht um eine Markenrechtsverletzung!
Beispiel: Die eingetragene Marke "Müller" kann nicht gegen jamanden vorgehen, der Müller heißt oder sich nur so nennt! Es muss schon eine Konkurenz bestehen und ein wirtschaftlicher Schaden nachweisbar sein!
MfG Der Assistent
Das ist bedingt richtig. Im Deutschen Markenrecht gibt es sogenannte Klassen für die man eine Marke eintragen lassen kann. Klassen sind ganz grob und für Laien formuliert eine Art Warengruppe.
Grundsätzlich sind beschreibende Begriffe in der eigentlichen Klasse gar nicht eintragbar. Der Begriff Blaulicht beispielsweise würde niemals als Marke eingetragen werden für die Warengruppe Leuchten, wohl aber für Getränke, wenn das jemand versuchen würde.
Wenn nun jemand tatsächlich eine Marke für Getränke auf den Begriff Blaulicht hätte, dürfte niemand anderes mit diesem Begriff für Getränke werben. Wenn ich also die Domain blaulicht.org habe dürfte ich darauf keine Werbung für Getränke schalten wenn jemand eine Marke namens Blaulicht für Getränke eingetragen hätte.
Die hier im Thread angesprochene Bildmarke ist eingetragen für die Warengruppen Zelte, Bekleidungsstücke und Schlafsäcke. Niemand darf also mit diesem Bild für Zelte, Kleidung und Schlafsäcke Werbung machen.
Das alles ist keine Rechtsauskunft sondern nur meine Meinung und Erfahrung. Ich bin kein Jurist.